FAQs

1. Ist ein Firmensitz-Wechsel rechtlich sauber?  

Rechtlich sauber. Es ist ein ladungsfähiger Firmensitz mit echtem Mietvertrag und physischer Nutzbarkeit (Coworking, Meetings, Abschliessbar). Das Finanzamt erkennt das als Betriebsstätte an, solange Sie hier tatsächlich arbeiten (was Sie hier können). Das Finanzamt befragt Sie gegebenenfalls, wo die Geschäftsleitung sich regelmäßig aufhält bzw. an welchem Ort unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. Dieser Ort wird vom Finanzamt als Betriebsstätte festgelegt. Das dort ansässige Betriebsstätten Finanzamt ist dann für Sie zuständig. Bislang gab es bei unseren Kunden noch nie Probleme mit Finanzamt oder Handelsregister.

2. Wie lange laufen die Mietverträge bei Greenseat-Office? 

Monatlich kündbar. Kündigungsfrist: 8 Wochen zum Monatsende. Keine Jahresverträge, keine versteckten Verlängerungen.



3. Ab wieviel Gewinn lohnt sich ein Umzug des Unternehmens? 

Ab ~35.000€ Gewinn aus Gewerbebetrieb wird's rechnerisch interessant, wenn Sie z.B. bisher in München Ihren Firmensitz haben. Darunter: Ersparnis zu gering. Darüber: Je mehr Gewinn, desto mehr sparen Sie, durch die Verlegung Ihres Unternehmens. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater. Greenseat-Office berät nicht in steuerlichen oder rechtlichen Belangen.



4. Wie schnell bekomme ich wichtige Behördenpost? 

Bei Behördenpost erfolgt eine Express-Weiterleitung in der selben Woche.

5. Was, wenn ich selten vor Ort bin?

Falls es bei Ihnen so sein sollte, dass Ihr Unternehmen bei Greenseat-office gemeldet ist und dort auch Post empfängt, Sie sich aber aufgrund von Geschäftsreisen, Arbeit bei Kunden, Urlauben oder Krankheiten nur gelegentlich oder selten vor Ort befinden und überwiegend von einem anderen Ort arbeiten, an dem Sie auch unternehmerische Entscheidungen treffen, könnte es sein, dass das Finanzamt Greenseat-office nicht als Betriebsstätte anerkennt. Dies ist aber kein Problem, denn Geschäftsadresse, Firmensitz und Betriebsstätte müssen nicht an einem Ort gelegen sein. Wichtig zu wissen: Die Adresse Ihrer Betriebstätte bestimmt, welches Finanzamt für Ihr Unternehmen zuständig ist und damit auch, welcher Gewerbesteuer Hebesatz zur Anwendung kommt.


6. Was passiert bei einer Betriebsprüfung? 

Sie haben: Mietvertrag, Adresse mit Firmenschild, Arbeitsplatz und ihren Firmeneigenen absperrbaren Schrankbereich. Wenn Sie die Betriebsprüfung an Ihrem Firmensitz bei Greenseat-office durchführen lassen möchten – sehr gerne! Dafür können Sie auch ein Besprechungszimmer nutzen.

7. Warum den Firmensitz bei Greenseat-office in Baierbrunn errichten?

Deutschland besteht aus 10.754 Gemeinden und Baierbrunn ist mit dem Hebesatz von 230 auf Platz vier (Stand Januar 2026). D.h. nur in drei anderen Gemeinden in Deutschland zahlen Unternehmen weniger Gewerbesteuer. In München zahlen Unternehmen zum Beispiel mehr als doppelt so hohe Gewerbesteuern (Hebesatz 490).

8. Wenn ich meinen Firmensitz unterjährig wechsle, welcher Gewerbesteuerhebesatz ist dann für das Jahr relevant?

In so einem Fall wird das Jahr aufgeteilt. Für die Monate, in denen Ihr Unternehmen noch in der alten Gemeinde war, gilt das dortige Finanzamt und der entsprechende Gewerbesteuerhebesatz. Für die Monate nach dem Umzug ist dann das neue Finanzamt und der dortige Hebesatz maßgeblich. Am Ende des Jahres wird die Gewerbesteuer also anteilig berechnet.